Joachim
Dönitz

Richter a.D.

Joachim Dönitz

Richter a.D.

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Der Prozess wurde mit einem großen öffentlichen Interesse verfolgt. Wie haben Sie das wahrgenommen?

Medienbegleitung ist für mich normal. Damit habe ich kein Problem. Manchmal ärgere ich mich, wenn etwas anders dargestellt wird, als ich es im Prozess erlebt habe oder Dinge geschrieben werden, die nur ein Teil der Wahrheit sind. Journalisten können manchmal auch durch Weglassen Tendenzen setzen. Aber ich kann es nicht verhindern.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat im Februar 2000 kritisiert, dass das Verfahren zu lang sei und das Gericht zu nachsichtig; er sprach in diesem Zusammenhang von einem Skandal. Dies war vielleicht das prominenteste Beispiel für eine öffentliche Reaktion auf den Prozess. Insgesamt gab es sehr viele Versuche, einzuwirken, in dem immer wieder gesagt wurde, das Gericht und vor allem Sie müssten strenger sein oder anders handeln.

Das ist etwas, mit dem müssen Richter bei uns in Deutschland leben. Wir müssen auch damit leben, dass sich in der Presse ein Verfahrensausgang gewünscht wird. Damit umzugehen ist nicht einfach. Denn natürlich lesen wir das auch. Aber unsere Aufgabe als Richter ist es, uns davon frei zu machen. Und das gelingt uns mehr oder weniger gut. Wenn Schöffen beteiligt sind, müssen die Berufsrichter versuchen, auch sie davon frei zu kriegen. Das gelingt mehr oder weniger. Ich möchte nicht ausschließen, dass eine Medienberichterstattung Einfluss hat. Es sollte und es darf nicht sein. Allerdings sucht auch jeder Mensch nach Bestätigung. Und ich bin nicht glücklich, wenn ich ein Urteil fälle und die gesamte Medienwelt fällt hinterher über mich her. Aber damit muss ich als Richter leben können. Auch mit Schelte von Thierse. Da kann ich zwar denken: 'Du spinnst ja. Hör auf damit.' Aber es findet statt. Medien haben eine große Macht, sie können ungeheuer viel. Aber die mediale Begleitung in dem Guben-Verfahren war für mich weder in die eine noch in die andere Richtung bestimmend. Ich glaube, ich bin neutral begleitet worden und ich verbinde damit keine negative Erfahrung.

Es gibt nach wie vor zahlreiche rechte oder rassistische Straftaten und mehr als 180 Todesopfer rechter Gewalt. Was glauben Sie, ist die Funktion von Gerichtsverfahren in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit derartigen Straftaten?

An sich sollte die Funktion Rechtsberuhigung sein. Wir haben einen Rechtsstaat, weil der Staat dem Bürger die Selbstjustiz aus der Hand genommen hat. Wenn der Bürger glaubt, die Ahndung von Gesetzesverstößen sei beim Staat nicht mehr richtig aufgehoben, und er muss wieder zur Selbstjustiz greifen, dann haben der Staat und die Justiz versagt. Diese Gefahr müssen wir im Auge haben. Wir müssen dem Volke nicht nach dem Munde reden und das dürfen wir auch nicht. Aber wir müssen im Auge haben, was es denkt. Das ist im Übrigen auch ein Grund, warum wir bei den schwerwiegenderen Taten Laienrichter haben.

In der Stadt Guben wurde eine Auseinandersetzung mit dem, was da passiert ist, aber auch mit Rassismus oder Rechtsextremismus häufig mit dem Hinweis verweigert, dass man erst sehen müsse, wie das Gericht urteilt. Dann konnte man mit dem Urteil dort eben auch denken, dass es nicht so schlimm gewesen sei. Ein Gerichtsverfahren ist damit ein Teil der Auseinandersetzung, und zwar der, bei dem es um Gesetze, um juristische Abläufe und Einordnungen geht. Aber die Diskussion darüber, was eine Tat bedeutet, könnte und müsste auch unabhängig davon stattfinden und dies wäre notwendig, um quasi eine Balance zu haben.

Ich weiß nicht, ob ich für diese Frage der Richtige bin. Aber ich denke, Persönlichkeiten in Guben, wie zum Beispiel der Bürgermeister, haben eine gewisse Rolle gespielt. Wenn solche Persönlichkeiten sagen, dass sie sich nicht äußern, bevor das Gerichtsverfahren zu Ende ist, dann ist das ein Verstecken. Man will keine Stellung beziehen und da ist so ein Verfahren erst einmal sehr willkommen. Später kann man sich dann darauf berufen, was das Gericht festgestellt hat. Dann kann man so ein Urteil leider auch in zwei Richtungen interpretieren. Man kann sagen, dass das Gericht immerhin zum Schuldspruch gekommen ist, oder man kann sagen, dass es aber zu einem sehr milden Schuldspruch gekommen ist.

Wenn das Gericht dann gesprochen hat, sind sie also nicht frei davon, etwas zu sagen, haben dann aber die justizielle Autorität hinter sich. Das ist feige und bedeutet, sich vor der Verantwortung zu drücken. Aber es ist aus der Sicht eines Bürgermeisters auch verdammt schwer. Er hat anders als ich als Richter tatsächlich die Volksmeinung im Rücken. Er kann von ihr nicht unabhängig urteilen. Er ist ein politischer Mensch, der das im Blick haben muss. Einer Stadt wie Guben stünde es gut an, in so einer Situation Flagge zu zeigen. Aber man läuft damit natürlich Gefahr, sich damit ins Abseits zu befördern. Wenn sich ein Bürgermeister hinstellt und sagt, dass sie als Stadt und Bürger gefordert sind, etwas gegen Rechtsradikale tun, ist er, wenn seine Bürger zu 65 Prozent rechtsradikal sind, weg vom Fenster.

Gibt es etwas in dem Guben-Verfahren, das Sie sich gewünscht hätten?

Natürlich hätte ich mir einiges gewünscht, vor allem ein offenes Gespräch zwischen den Beteiligten. So wie wir jetzt hier sitzen. Ich hätte es wunderbar gefunden, wenn das möglich gewesen wäre. Da das mit Angeklagten wegen mangelnder Bildung oder mangelnder Kompetenz nicht immer möglich ist, dann doch zwischen den Rechtskundigen. Die sind von ihrer Ausbildung her in der Lage, unabhängig von Emotionen miteinander zu reden. Wenn es möglich wäre, das zu tun, könnten wir in vielen Fällen Rechtsfrieden herstellen. Ich würde heute als Verteidiger, wenn ich einen Mensch im Mandat habe, bei dem ich sagen würde, dass das, was er als Mensch gemacht hat, eine Schweinerei ist, ihm klar machen, dass ich ihn natürlich verteidige, aber dass für das, was er gemacht hat, eine Sühne sein muss. Und die muss nicht unbedingt Gefängnis sein. Es kann sogar sein, dass es sinnlos ist, ihn ins Gefängnis zu stecken. Aber eine Aussöhnung mit dem Opfer oder mit der Familie des Opfers muss in irgendeiner Form sein.

Nehmen wir meinen Verkehrsunfall: Der, der mich angefahren hat, war drei Tage im Krankenhaus, ich zwei Wochen auf der Intensivstation und im Koma. Er hat sich nie bei mir gemeldet. Ich hätte erwartet, dass er das tut. Es hätte ihm gut getan und mir auch. Und zwar unabhängig davon, wie das reguliert wird. Dass so etwas stattfindet, hätte ich mir bei so einem Verfahren wie dem in Guben gewünscht. Vermutlich wären die meisten der Angeklagten nicht dazu in der Lage gewesen; die Verteidiger, die Nebenklageanwälte, die Staatsanwaltschaft und die Richter von Berufswegen aber schon. Ein offenes Gespräch, wo man wirklich alles sagt. Dann mag es in schwierigen Fällen notwendig sein, einen Mediator dazu zu holen, der in der Lage ist, die Parteien zueinander zu bringen. So etwas wünschte ich mir in solchen Verfahren.

Es ist für die Betroffenen, die wegen ihrer dunklen Hautfarbe oder einer Behinderung angegriffen werden, kaum möglich, so eine Tat zu begreifen. Vor dem Hintergrund denke ich auch, dass solche Gespräche hilfreich sind, um etwas zu verstehen. Der Punkt ist aber, dass viele der Täter das eigene Handeln in dieser Weise kaum reflektieren. Dem kann man die Betroffenen ja kaum aussetzen. Das würde ja erst dann gehen, wenn der Täter eine Reflexionsebene über das eigene Handeln hat, die über 'Du bist ein scheiß Ausländer' oder ähnliches hinausgeht.

Aber das wäre ja Aufgabe der Verteidiger, ihren Mandanten das klar zu machen.

Das würde dann zu etwas führen, zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Handeln. Aber es darf natürlich für die Täter nicht nur darum gehen, um eine Strafe oder ein Gerichtsverfahren herumzukommen, indem sie die Hand über den Tisch reichen und 'Entschuldigung' murmeln.

Das reicht natürlich nicht, für ein Gespräch zwischen Täter und Opfer ist sehr viel nötig.

Verfolgen Sie das NSU-Verfahren?

Ja, in der Presse. Ich fand das Gewirr um den Verhandlungssaal im Vorfeld schlimm, das wäre nicht nötig gewesen. Der Vorsitzende Richter ist massiv angegangen worden dafür, jetzt hat er sich offensichtlich Respekt verschafft. Allerdings auf eine Art, die nicht meine wäre. Aber vielleicht mag das da notwendig sein. Dieses Verfahren möchte ich nicht haben. Es ist insofern für die Richter auch schwer, weil das Versagen des Staates immer wieder da reinspielt und sie die persönliche Schuld der Angeklagten beurteilen müssen. Das ist ihre Aufgabe, nicht die Aufklärung vom Versagen des Staates.

Finden Sie, dass Beate Zschäpe öffentlich vorverurteilt ist?

Wahrscheinlich ja. Kann aber auch sein, das dies zu Recht geschieht. Das weiß ich nicht und das kann man wirklich auch noch nicht sagen. Was da hinterher als gerechtes Urteil rauskommt; ich vermag es nicht zu sagen. Ich hoffe, dass das Gericht zu einem gerechten Urteil findet. Vorverurteilt ist sie und das Gericht wird sehr genau abwägen müssen, welche Rolle sie zum Beispiel bei den Waffen oder bei Treffen gespielt hat. Das ist schwer. Die bundesdeutsche Justiz hat sich damals sehr schwer getan mit den RAF-Verurteilungen. Da sind Fehler gemacht worden. Wir haben aber auch daraus gelernt.