Christina
Clemm

Rechtsanwältin
Nebenklagevertreterin

Christina Clemm

Rechtsanwältin, Nebenklagevertreterin

Christina Clemm ist Rechtsanwältin und vertrat die Nebenklage von Khaled B., der zu den drei Angegriffenen gehörte.

Weißt Du noch, wie Du von der Hetzjagd in Guben erfahren hast?

Ich glaube, ich habe einen Anruf über eine Telefonkette bekommen, die es damals hier in Berlin gab. Es hieß, dass in Guben jemand von Nazis umgebracht worden sei und dass es einen Tag später, am 14. Februar, in der Stadt eine Demonstration geben soll. Dorthin sind wir dann mit meiner Kollegin Regina Goetz und einigen Freunden gefahren. Ich habe es als kalt und windig in Erinnerung. Wir standen dort mit einer eher überschaubaren Anzahl von DemonstrantInnen und es war schrecklich; diese trostlose Stadt und auch der Tatort, der zu diesem Zeitpunkt ja noch abgesperrt war.

Wenn ich mich nicht irre, habe ich an jenem Tag auch schon meinen späteren Mandanten gesehen und Kontakt zu euch von der Opferberatung bekommen. Das erste lange Gespräch mit Kahled B. war dann aber erst einige Zeit später. Das war erst schwierig, denn mein Mandant war sehr schwer traumatisiert und sehr ängstlich. Es gab sehr viel Misstrauen erst einmal gegen jeden Deutschen. Da war es nicht einfach, eine Vertrauensbasis herzustellen, ihm zu erklären, was für ihn dieses Verfahren bedeutet, welche Rechte und Pflichten er hat et cetera.

Wie hast Du die Stimmung vor dem Cottbuser Landgericht in Erinnerung?

Prägend fand ich zum einen, dass die Staatsanwaltschaft sehr darauf bedacht war, alles Politische aus dem Verfahren herauszuhalten. Es war unsere Aufgabe, den rechten Hintergrund der Tat zu thematisieren und damit überhaupt in das Verfahren einzubringen, das Gericht hörte es sich zwangsläufig an, die Staatsanwaltschaft torpedierte es. Zum anderen gab es die Riege der Verteidiger, die zum großen Teil damit beschäftigt war, alles zu banalisieren und lächerlich zu machen. Dazu kam der große Schulterschluss zwischen den Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe und den Müttern der Täter. Die allgemeine Stimmung war: Das sind unsere Jungs und die haben eben vielleicht etwas Blödes gemacht. Das sollte nicht, kann aber schon einmal passieren. Man sollte das nun aber auch nicht übertreiben mit dem Aufarbeiten, sondern lieber die Jungs, Guben, alle wieder schön in Ruhe lassen. Das Gerichtsverfahren war insgesamt wenig ernsthaft und wenig angemessen in Anbetracht dessen, was in dieser Nacht passiert war.

Als Nebenklagevertreterinnen saßen wir den 11 Angeklagten und ihren 22 Verteidigern gegenüber und spürten deren große Feindseligkeit. Die Täter setzten sich zusammen aus "den Schlägern" und "den Nazis" und zumindest für Letztgenannte muss man wohl leider feststellen, dass das Verfahren eher zu einer weiteren Politisierung als zu einer Entpolitisierung geführt hat. Daran waren sicherlich einige ihrer Verteidiger nicht ganz unbeteiligt. Die Angeklagten selbst begannen im Laufe des Verfahrens immer mehr herumzufeixen, zu spät zu kommen, unter der Bank zu spielen et cetera. Seitens des Gerichtes wurde dies alles geduldet. Insgesamt waren die Bedingungen also schwierig. Sehr positiv war dagegen die Öffentlichkeit, die Presse, die stets und konsequent über das Verfahren berichtete.

Ohne die Unterstützung der Prozessbeobachtungsgruppe hätten wir als Nebenklagevertreterinnen das Verfahren nicht durchgestanden. Zum Teil wegen der wichtigen Recherche, ohne die wir viele Anträge nicht hätten stellen können. Aber auch, weil es nicht auszuhalten gewesen wäre, wenn wir alleine in diesem Gerichtssaal gesessen hätten. Wir brauchten inhaltlich aber auch psychisch Eure Unterstützung und bekamen sie. Es gab in der Folge ja auch beängstigende Situationen. Ich war zum Beispiel irgendwann in dieser Zeit bei einer Demo, um einen Naziaufmarsch zu verhindern. Wir am Prozess Beteiligten waren relativ öffentliche Personen damals. Ich stand am Rand jener Demo. Ein Block mit lauter Glatzen marschierte vorbei, plötzlich drehten sich alle zu mir um, zeigten mit dem Finger auf mich und riefen: "Wir wissen, wer du bist" und: "Hass, Hass, Hass!" Das war schon beängstigend. Oder wenn wir im Sommer nach dem Prozess zurück nach Berlin gefahren sind und unterwegs baden gehen wollten, gab es an jedem See, an dem wir waren, Glatzen. Das Projekt Badesee haben wir bald aufgegeben und waren immer froh, wenn wir wieder in unserem netten Kreuzberg ankamen. Jetzt gehe ich wieder an Brandenburger Badeseen. Heute sieht man nicht mehr so viele Glatzen oder offensichtliche Neonazis, ich befürchte aber, dass sie einfach nicht mehr so offen auftreten.

Wie siehst du das Verfahren unter juristischen Gesichtspunkten?

Ich bin schon immer von einer vorsätzlichen, möglicherweise bedingt vorsätzlichen Tat ausgegangen und das blieb auch die Ansicht der Nebenklagevertreterinnen in dem Prozess. Schon als wir die Anklageschrift zugeschickt bekamen, dachten wir, es ist zu wenig, was da angeklagt wird. Es war ja nur fahrlässige Tötung angeklagt, Nötigung, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil meines Mandanten. Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter unter Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine solche Sorgfaltspflicht verletzt und dabei etwas ungewolltes Nachteiliges geschieht. Wer fahrlässig handelt, will eine bestimmte Folge nicht und vertraut darauf, dass diese auch nicht eintritt. Vorsatz, hier in Form des bedingten Vorsatzes bedeutet, dass ein Täter eine Handlung begeht, deren mögliche Folgen er erkennt, diese nicht unbedingt wünscht, aber billigend in Kauf nimmt, dass die Folge aufgrund seines Handelns eintritt.

Wir beantragten sofort mit Verfahrensbeginn die Erteilung von sogenannten rechtlichen Hinweisen. Wir werteten die Tat als bedingt und direkt vorsätzliche Tat. Und es will mir immer noch nicht einleuchten, wie die Tat anders zu werten ist, wenn ein Mob aufgeheizter Menschen ausländerfeindliche Parolen grölend, Landser-Musik hörend drei Menschen mit mehreren Fahrzeugen durch eine halbe Stadt jagt, dabei nicht billigend in Kauf nimmt, dass eine der drei Personen so schwer verletzt wird, dass sie dabei zu Tode kommt. Schon allein die Situationen auf den Straßen waren so gefährlich, dass jederzeit tödliche Verletzungen möglich gewesen wären. Gericht und Staatsanwaltschaft haben hingegen das gesamte Geschehen sehr herunter gekocht. Ein juristisches Problem war, inwiefern kann welche Tathandlung unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt zugerechnet werden und wie sind diese Handlungen zu werten. Gab es einen gemeinsamen Tatentschluss und von wem ist dieser getragen. Ganz klar war immer, es gab eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil meines Mandanten, der ja eingeholt worden ist und direkt geschlagen wurde. Natürlich gab es auch eine Nötigung von allen drei Betroffenen durch alle Täter. Die schwierigste Frage war: War es eine fahrlässige Tötung oder war es, so wie wir das häufig beantragt haben, eine vorsätzliche Tat. Diese wäre dann nicht nur als Totschlag zu werten gewesen, sondern natürlich als Mord. Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord beiden ist, dass es sogenannte Mordmerkmale geben muss. Das wäre in dem Fall ganz unzweifelhaft erfüllt gewesen: "Ausländerhass". Dieses Motiv war unzweifelhaft das Tragende für die gesamte Handlung und wurde auch währenddessen laut und deutlich proklamiert.

Die Frage war also die des sogenannten Vorsatzes. Und den hat das Gericht nicht gesehen und fahrlässige Tötung sowie die besagte gefährliche Körperverletzung verurteilt. Nötigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung und Beleidigung haben sie dann jeweils einzelnen zugeordnet. Unabhängig davon, dass wir eine fahrlässige Tötung nicht gesehen haben, hat das Gericht dann aber auch noch diese Fahrlässigkeit sehr lässig beurteilt.

Grundsätzlich gab es wenig Empathie für die Opfer. Einige wenige Täter entschuldigten sich, aber das wirkte sehr prozesstaktisch. Man hat nicht gespürt, dass sich einer von ihnen von der Gruppe distanzierte. Es gelang nicht, das, was ein Jugendverfahren für sich beansprucht, nämlich die erzieherische Wirkung, umzusetzen. Es war im Gegenteil eher so, dass diese Gruppe im Laufe des Verfahrens immer mehr zusammenwuchs, dass alles immer mehr banalisiert wurde und uns mit einem "Ihr könnt uns doch alle mal" begegnet wurde. Nicht einmal den Nebenklägern gegenüber zeigten die Angeklagten Respekt. Ich hatte bei keinem von ihnen das Gefühl, dass er gesagt hätte: "Egal wie das juristisch bewertet wird, ich weiß gar nicht, wie ich in meinem Leben damit zurecht kommen soll, dass ich einen anderen Menschen auf dem Gewissen habe."

Für uns war mit dem Urteil klar, dass wir eine Revision einlegen. Wir machten insofern eine ganz schöne Erfahrung: Wir veröffentlichten am 15. November 2000, dem Tag des Urteils, einen Spendenaufruf, um die Kosten der Revision zu decken. Es war klar, das würde ein sehr aufwendiges juristisches Verfahren sein, an dem mehrere Kolleginnen intensiv würden arbeiten müssen, und wir gingen davon aus, dass wir 40.000 DM benötigen werden. Drei Monate später waren knapp 90.000 DM auf dem Konto eingegangen. Das war auch so schön, weil Schulklassen zum Beispiel gesammelt haben und insgesamt ganz unterschiedliche Leute spendeten. Es war toll, dass es so eine Solidarität gab. Das überschüssige Geld haben wir an die Familie von Farid Guendoul weitergegeben, die es sehr gut gebrauchen konnten.

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