Joachim
Dönitz

Richter a.D.

Joachim Dönitz

Richter a.D.

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Was macht im Nachhinein dieses Verfahren für Sie aus?

Ich habe hier die Biographie der DDR in Abgrenzung zur Biographie der BRD sehr genau mitbekommen. Das hat den Prozess und das Ergebnis geprägt. Einer meiner Beisitzer hatte auch eine Ostbiographie. Er ist in der DDR aufgewachsen, hat dort sein Jurastudium abgeschlossen, in der Wendezeit das Referendariat gemacht und das Zweite Staatsexamen. Mit ihm hatte ich einen sehr aufmerksamen Begleiter für meine Fragen. Ich musste ja als von außen Kommender Recht sprechen. In Westdeutschland wusste ich, mit was für Bürgern ich es zu tun hatte, mit welchem Hintergrund die groß geworden sind. In der ehemaligen DDR musste ich das erst lernen. Auch bei der Frage, wie gehe ich mit den Jugendlichen um, was haben die für persönliche Schuld. Da musste ich als Westdeutscher genau hinhören und versuchen, nicht meine gewohnten Maßstäbe einzubringen, sondern die Maßstäbe, die dafür notwendig sind.

Aber die Angeklagten haben ja nicht geredet. Wie hört man dann hin?

Nein, die haben nicht geredet. Es ist ein ganz großes Handicap bei solchen Verfahren, wenn die Verteidiger derart abschirmen, dass die Richter keinen Zugang zu den Angeklagten haben. Das Bild muss ich mir dann allein aus den Zeugenaussagen und aus dem, was ich weiß, und aus dem, was ich lerne, machen. Ich denke, wir haben uns bemüht, herauszukriegen, was für eine Sozialisation die Angeklagten mitbekommen haben. Das ist auch ein Vorwurf, den man manchmal Verteidigern machen muss, wenn diese ihren Mandanten sagen: 'Schweigen bis zum Ende.' Ich bin heute als Anwalt tätig und auch ich sage meinen Mandanten immer: 'Erst einmal schweigen.' Es ist besser, man beredet alles zuerst mit einem Anwalt und überlegt dann, was sinnvoll ist und was nicht.

Aber einen Angeklagten völlig abzuschotten, kann ein schwerer Fehler sein. Auch für den Angeklagten. Menschen, die eine schwere Schuld auf sich geladen haben, indem sie zum Beispiel einen Menschen zu Tode gebracht haben, die haben auch das Bedürfnis, darüber zu reden. Vielleicht sogar, sich zu entschuldigen. Das wird oft von Verteidigern abgeblockt. Insofern ist ein Verfahren, bei dem die Verteidiger ihre Mandanten zwingen, zu schweigen, nicht nur für das Gericht schwierig zu führen, sondern auch dem Rechtsfrieden abträglich. Ich kann es als Richter nicht verhindern. Das ist Rechtsstaat und der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Ich kann leider nicht dahingehen und sagen: 'Lieber Verteidiger, du kannst gehen, ich setze da einen anderen hin, der vernünftiger mit dem Mandanten umgeht.'

Bei dem Guben-Verfahren hatte ich allerdings nicht das Gefühl, dass die Angeklagten ein Problem mit ihrem Gewissen hatten. Außer der eine vielleicht, der bereits früh eine Aussage verlesen hat. Ich glaube, dass es hier auch eine Rolle spielte, dass es für die Angeklagten selbst gut funktioniert hat, zum einen über weite Strecken als Gruppe und zum anderen in Guben, in der rechten Szene. Ich finde vor dem Hintergrund einer eigenen Auseinandersetzung wäre es dann aber auch wichtig, so eine Aussage zu machen; sich dazu zu entschließen.

Das ist ganz schwer. Bei einem Einzeltäter ist es leichter. Aber wenn es eine Gruppe ist, dann ist der, der eine Aussage macht, ein Verräter. Selbst wenn ich aussagen möchte, es tatsächlich zu tun, ist ein großer Schritt. Wenn das wirklich jemand macht, dann muss man ihm das hoch anrechnen. Ich halte nichts von den sogenannten Konfliktverteidigern, die es nur darauf anlegen, das Gericht mürbe zu machen und Revisionsgründe zu sammeln, um so möglicherweise das Urteil, wenn es gegen ihre Mandanten geht, wieder zu kippen. Und die Richter sitzen da und müssen immer versuchen, so zu lavieren, dass sie nicht angreifbar sind. Das ist schwer. Ich darf ja nicht aus der Haut fahren. Dann wäre ich natürlich sofort weg vom Fenster. Wenn die sich die blödsinnigsten Anträge ausdenken, wie im Guben-Verfahren, wo sie nicht mehr auf diesen Plätzen sitzen wollten und das Podest eingebaut werden musste.

Wie haben Sie Wolfram Nahrath als Verteidiger wahrgenommen?

Zu ihm habe ich möglicherweise eine andere Einstellung, als die Presse mir nachsagt. Ich habe nach dem Urteil eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich ihn auch in Schutz genommen habe. Das ist mir sehr übel angerechnet worden. Mir war bekannt, dass Nahrath aus der rechten Szene kommt und in der rechten Szene ist. Ich fand es während des Verfahrens von der Seite der Nebenklage nicht in Ordnung, dass die immer wieder darauf rumritten, dass da ein rechtsradikaler Verteidiger sitzt. Ich habe Nahrath in dem Verfahren, anders als Olaf Klemke zum Beispiel, als sachlich empfunden. Von ihm habe ich keine Konfliktanträge bekommen. Er hat sich aus meiner Sicht zudem rechtsstaatlich anständig verhalten. Ob er ein Rechter ist, ein Linker oder homosexuell, das interessiert mich nicht und das hat mich auch nicht zu interessieren.

Das Interessante bei Nahrath war in dem Verfahren dass er auch ganz anders auftreten kann, als sehr aggressiver und lauter Mensch, auch vor Gericht, der seine Haltung immer deutlich erkennen lässt. Die Nebenklageanwältinnen und auch ich kannten ihn als einen Neonazi, dessen öffentliches Auftreten und Reden daran keinen Zweifel lässt. Dann hat er sich in diesem Verfahren so sehr korrekt verhalten, das muss man wirklich sagen.

Ich weiß nicht, ob bei Nahrath mein Name eine Rolle gespielt hat. Das halte ich für denkbar. Die Rechten haben anders als die Linken durchaus Respekt vor bestimmten Autoritäten. Ich selbst bin nicht Großadmiral gewesen, aber ich bin verwandt mit dem Menschen. Nahrath hat mich auch danach gefragt. Es ist durchaus möglich, dass er aus Respekt vor dem Großadmiral bei mir keine Schwierigkeiten gemacht hat.

Das stimmt, das ist natürlich eine andere Art zu denken.

Aber wenn Sie das so sagen, ich wusste gar nicht, wie der in anderen Verfahren auftritt. Aber so kann ich natürlich auch besser nachvollziehen, dass mein Einstehen für Herrn Nahrath falsch angekommen ist. Da fragt man sich natürlich: Wie kann der den jetzt in Schutz nehmen? Das ist natürlich etwas, von dem sich Richter frei machen müssen: Vorurteile, die man hat, Sympathie, Antipathie. Ich kann eine Frau, nicht nur weil ich sie als hübsch empfinde, frei sprechen. Und ich kann niemanden, der eine rechtsradikale Einstellung hat, nur deswegen verurteilen.

Wie macht man das?

Das lernt man. Obwohl es ein Richter geben mag, die es nicht können. Aber ich kann das, auch privat. Es ist ein Stück weit ein Antrieb, Richter zu werden, wenn man meint, diese Fähigkeit zu haben.

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