Warum gedenken?

veröffentlicht von Alexandra Klei

Gedenken als nicht-privater Akt bedeutet in der Regel, dass an einem Jahrestag an einem für diesen Zweck bestimmten Ort eine Gruppe von Menschen zusammenkommt, die ein Ereignis, das mit Ort und Datum verbunden ist, als Anlass nimmt, die Erinnerung mit für sie wichtigen Aspekten zu verknüpfen. Gedenken bedeutet immer, das als erinnerungswürdig bestimmte Geschehen nicht um seiner selbst Willen zu erinnern, sondern in seiner Indienstnahme für aktuelle Zwecke. Häufig ist es mit dem Mahnen verbunden: vor einer Wiederholung, vor aktuellen Gefahren, vor den Handlungen anderer. Es ist mit Forderungen verknüpft: nicht zu vergessen, wachsam in der Gegenwart zu sein, Aufklärung zu leisten. Es dient der Abgrenzung: gegen frühere Formen oder gegen andere gesellschaftliche Gruppen, deren Gedenken als unangemessen bestimmt werden. Es ist damit in der Konsequenz die Konstituierung der eigenen Gruppe und eine Absicherung: Gedenken als wertende Erinnerung gegen das Vergessen der Umgebung. Die Teilhabe sichert Zugehörigkeit zu den erinnerungspolitischen Akteur/innen, damit zu einer als würdig definierten Form des Gedenkens und zu einer normativ positiv gesetzten Haltung.

Gedenken hat den Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Ereignis verlassen. Es ist nicht (mehr) notwendig, das Geschehen selbst, seine Ursachen oder Bedingungen zu verstehen, gesellschaftliche Konsequenzen zu bedenken oder sich mit ihnen im Sinne einer Informationsbeschaffung als Lernen zu beschäftigen. Gedenken ist geeignet, anstatt einer Auseinandersetzung zu stehen und ihr Fehlen zu überdecken. Es ist geeignet, als Schutz gegen Angriffe und Vorwürfe von außen zu dienen: „Aber wir gedenken doch einmal im Jahr.“

Von der Stadt Guben wäre als Minimalforderung zu verlangen, sie solle den Tod von Farid Guendoul als rassistische Hetzjagd durch rechte Gubener Jugendliche zur Kenntnis nehmen, damit wenigstens den Anstand zu besitzen, des Toten zu gedenken und ihn nicht als selbst verantwortlich für die Ereignisse zu diskreditieren. In der Umsetzung würde dies dann allerdings nicht nur bedeuten, dass die Stadt die Tat, das Opfer und die Täter anerkennt/benennt, sondern wiederum eben auch, dass sie sich als erinnerungspolitische Akteurin profilieren kann, die aus der Vergangenheit gelernt hat und sich gegen Kritiker/innen und anderer Erinnerungsgemeinschaften abgrenzen und absichern kann. Die Maximalforderung vor diesem Hintergrund wäre dann, einen Prozess der Auseinandersetzung mit dem Ereignis selbst und um seiner selbst willen nicht abzuschließen.

 

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