RE:GUBEN » Dokumentation http://www.re-guben.de fragt nach den Folgen des Todes Farid Guendouls, der am 13. Februar 1999 auf der Flucht vor einer Gruppe Neonazis in Guben starb. Was geschah in jener Nacht? Wie wurde mit der Tat umgegangen? Wie kann Gedenken gestaltet werden? Wie reagieren Politik und Gesellschaft? Fri, 02 May 2014 16:27:31 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.8 Jurist/innen und Journalisten im Interview zum Fall Guben http://www.re-guben.de/?p=749 http://www.re-guben.de/?p=749#comments Fri, 03 Jan 2014 10:02:19 +0000 http://www.re-guben.de/?p=749 Unsere Dokumentation Rassistische Gewalt vor Gericht – Gespräche über den Fall Guben behandelt das Gerichtsverfahren, in dem das Landgericht Cottbus vom 3. Juni 1999 bis zum 13. November 2000 gegen elf Jugendliche und Heranwachsende aus Guben verhandelte. Sie hatten am frühen Morgen des 13. Februar 1999 Farid Guendoul, Khaled B. und Issaka K. verfolgt und angegriffen. Beim Versuch zu fliehen erlitt Farid Guendoul eine Verletzung der Beinarterie und verblutete. Die Dokumentation umfasst Interviews mit vier Jurist/innen, die als Richter, Verteidiger oder Nebenklagevertreterinnen am Verfahren beteiligt waren, sowie mit zwei Journalisten, die es kontinuierlich beobachteten.

Das Gerichtsverfahren war seinerzeit der Ort, an dem die Tat im Detail rekonstruiert wurde. Minutiös wurden die Abläufe der Tatnacht, die individuellen Beteiligungen der Täter und ihre Verantwortlichkeit dargestellt. Diese Aufklärung wurde in der lokalen Gubener Öffentlichkeit jedoch kaum wahrgenommen. Das Verfahren ist insofern als ein Gegenpol zu lokalen Diskursen zu sehen, in denen die Täter von ihrer Verantwortung „freigesprochen“ werden. Man kann den „Fall Guben“ über den konkreten Prozess und die Urteile hinaus als Beispiel dafür verstehen, welche Möglichkeiten ein Gericht im Umgang mit rassistisch motivierten Taten hat und welche nicht, welche Wirkungen es erzielen kann, welche Erwartungen von außen herangetragen werden und welche Erwägungen die Wahrnehmung und das Handeln der Beteiligten prägen. Weiterlesen →

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Noten des Hasses aus Guben – Der Fall des V-Manns Toni S. http://www.re-guben.de/?p=299 http://www.re-guben.de/?p=299#comments Mon, 25 Mar 2013 15:34:00 +0000 http://www.re-guben.de/?p=299 Am Abend des 20. Juli 2002 lösten Beamte des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) ein Konzert von NS-Metal-Bands auf, das in Berlin-Marzahn stattfinden sollte. Sie nahmen drei der etwa hundert anwesenden Neonazis fest. Unter ihnen war der damals 27-jährige Toni S., über Jahre eine zentrale Figur der Szene in Cottbus und Guben. Der Zugriff war kein Zufall. Das LKA hatte gegen S. ermittelt und ihn überwacht, weil er in die Produktion der CD „Noten des Hasses“ des Musikprojekts White Aryan Rebels involviert war. Die Beamten gingen offenbar davon aus, dass an jenem Abend Pläne für eine zweite Auflage der konspirativ hergestellten CD besprochen werden sollten. In ihren Songs drohten die White Aryan Rebels Mord und Terror an.

Durch eine Abhörmaßnahme hatte das LKA auch erfahren, was Toni S. wenig später selbst eingestand: Er war V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes und fühlte sich dadurch in seinem Handeln gedeckt und bestärkt. Die Affäre wurde in den folgenden Monaten zu einem Skandal um die Unterstützung rechtsextremer Strukturen und Straftaten durch den Verfassungsschutz. An ihrem Ende erhielt S. eine Bewährungsstrafe. Ein Verfahren gegen den VS-Mann, der ihn „betreute“ und dem unter anderem Strafvereitelung vorgeworfen worden war, wurde 2005 wegen Geringfügigkeit eingestellt. Etliche Fragen blieben offen. Inzwischen kommen neue hinzu. Toni S. hatte auch Kontakte in das Umfeld der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Eine Neonazi-Karriere

Toni S. entwickelte sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem Protagonisten der Neonazi-Szene in Cottbus und Guben. Als Jugendlicher soll er Mitglied der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) gewesen sein, die 1995 aufgrund ihrer offensichtlichen Nähe zum Nationalsozialismus und ihres aggressiven Auftretens verboten wurde. Nach seinem Bundeswehrdienst zog er nach Cottbus um und wurde in der Musikszene und in neuen Organisationen aktiv.

S. war zusammen mit dem Cottbuser Ivo H. Mitte der 1990er an der Gründung der Wanderjugend Gibor (WJG) beteiligt. Die WJG praktizierte eine rechtsextreme Nachwuchsarbeit im Sinne der 1994 verbotenen Wiking-Jugend. Sie organisierte Wanderausflüge in die Sächsische Schweiz, Kameradschaftsabende und Sonnenwendfeiern und verband dies mit ideologischen Schulungen. Neben den Gemeinschaftserlebnissen und der „körperlichen Ertüchtigung“ vermittelte die WJG ihren Anhängern ein Weltbild aus germanisch-völkischer Mythologie und nationalsozialistischen Ideen. In Guben zeigte sich eine Gruppe jugendlicher Neonazis besonders empfänglich für diese Angebote. Einer von ihnen, Alexander Bode, wurde 1999 verantwortlich für den Tod Farid Guendouls und ist heute stellvertretender Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Lausitz.

In Guben gründete Toni S. 1997 zudem eine Bundeswehr-Reservistenkameradschaft (RK). Als Obergefreiter d.R. war er zeitweise ihr Vorsitzender. Die RK Guben nutzte die Möglichkeiten des Reservistenverbandes und unterhielt eigene Räumlichkeiten in Jänschwalde-Ost, veranstaltete Wehrübungen und Kameradschaftsabende. Immer mit dabei: der harte Kern der Neonazi-Szene aus Guben und Cottbus. S. soll intern insbesondere für die Übungen auf Schießplätzen der Bundeswehr geworben haben. Erst nachdem der V-Mann 2002 aufgeflogen war, wurde der Hintergrund dieser Aktivitäten dem Reservistenverband bekannt, der dann intervenierte.

Der Internetauftritt der RK Guben war zeitweise unter der selben Domain zu finden wie die Website der Cottbuser Neonazi-Band Frontalkraft. Doch nicht nur als Bundeswehr-Reservisten fanden S. und die Band zusammen. Nach Aussage von Szenekennern soll S. die Musiker bei der Produktion der ersten Frontalkraft-CD „Wenn der Sturm sich erhebt“ 1996 ins Tonstudio begleitet haben und ein wesentlicher Verantwortlicher für den Vertrieb geworden sein. Daneben habe S. einige Auftritte für den schon genannten Ivo H. organisiert, der als Liedermacher unter dem Pseudonym Iwolf unterwegs war und das WJG-Konzept auch in persona vermittelte. Dieses „Schaffen“ von Ivo H. war prägend für eine Szene jüngerer, in hohem Maße völkisch orientierter Neonazis.

Seinen Einstieg ins Musikgeschäft erweiterte Toni S. um den Vertrieb rechtsextremer Musik-CDs. Anfangs soll es sich noch um Raubkopien gehandelt haben, aber S. professionalisierte den Handel. Er wurde in der Region zu „der Adresse“ für die Szene und eröffnete in Guben-Obersprucke das Ladengeschäft Top One (später in Hatecrime umbenannt), wo er neben den CDs auch szenetypische Bekleidung und Propagandamaterialien anbot. Der Laden Top One wurde einer der Anlaufpunkte für Gubener Rechtsextreme. Dort traf man sich und dort konnte man sich mit allem versorgen, was nötig ist, um sich einen Alltag als Neonazi zu gestalten: Ideen, Unterhaltung und Zugehörigkeit.

1997 wurde Toni S. wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Ab 2001 ermittelte die Cottbuser Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen Propagandadelikten gegen ihn.

Eine V-Mann-Karriere

In den gut zehn Jahren seiner Neonazi-Karriere machte sich S. über die Region hinaus einen Namen und baute ein umfangreiches Netz von Kontakten auf. Vermutlich war das einer der Gründe, warum er für den brandenburgischen Verfassungsschutz als Quelle interessant erschien. In einem späteren Gerichtsverfahren hieß es, dass S. im Sommer 2000 infolge eines von ihm begangenen Verkehrsdelikts als V-Mann „geworben“ wurde. Etwa zur selben Zeit stieg er in die Produktion zweier CDs ein, die in der Neonazi-Szene Kultstatus erlangten.

Die Band Landser, 1992 gegründet und seitdem konspirativ agierend, wurde in den 1990er Jahren die bekannteste deutsche Neonazi-Band. Ihre Songs waren immer wieder der Soundtrack zu rechtsextremen Gewalttaten – so motivierten sich zum Beispiel am 13. Februar 1999 in Guben die elf Jugendlichen auf ihrer Jagd nach Ausländern mit Musik von Landser im Autoradio.

1999 begannen Landser mit der Arbeit an ihrer CD „Ran an den Feind“. Mit der Produktion beauftragten sie den Chemnitzer Jan W., Inhaber des Labels Movement Records und zeitweilig Chef der sächsischen Sektion des Blood&Honour-Netzwerks. Nachdem dieser mit der Band im Studio war, übergab er die Master-Aufnahmen im Sommer 2000 an den Sebnitzer Mirko H., der die CD-Pressung organisierte. Mirko H., Hammerskin-Aktivist und vermutlich V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, gestaltete auch ein CD-Booklet und beauftragte Toni S. mit dessen Druck. S. ließ daraufhin das Booklet in einer polnischen Druckerei fertigen. Dass er in der Produktionskette kein subalterner Dienstleister war, legt nicht nur die konspirative Organisation nahe, sondern auch eine spätere Aussage von Mirko H. vor Gericht: „Ohne Toni S. lief in der Szene damals gar nichts.“ Den brandenburgischen Verfassungsschutz soll S. erst dann umfangreich über den Produktionsablauf informiert haben, als der Vertrieb bereits angelaufen war.

Im Sommer 2000 beteiligten sich Toni S. und Mirko H. daneben auch an Produktion und Vertrieb der eingangs genannten CD „Noten des Hasses“. Initiator des Projekts White Aryan Rebels war der Berliner Lars B., wie S. ehemaliger FAP-Aktivist. Zu dritt brachten sie knapp 3000 Exemplare in Umlauf. Die Songtexte gaben Hass und Brutalität wieder und riefen zu Mordaktionen auf, so hieß es: „Mit der Lizens zum Töten ziehen wir dann durch das Land, dann wird alles Kranke erschlagen und niedergebrannt“ oder „Nennt sie Nigger, denn das sind ihre Namen, hängt die Nigger auf und habt kein Erbarmen“. Mit dem Song „Die Kugel ist für dich“ wurden verschiedene Prominente des öffentlichen Lebens bedroht. S. soll seinen V-Mann-Führer detailliert über die Vertriebswege informiert haben. Konsequenzen folgten daraus nicht.

2002 planten die Macher eine Neuauflage der CD – wiederum mit Kenntnis des Verfassungsschutzes. Erst die Ermittlungen der Berliner Polizei, die Toni S. in Untersuchungshaft nahm und ihn als V-Mann auffliegen ließ, stoppten das Vorhaben. Im November 2002 eröffnete das Landgericht Berlin ein Verfahren gegen S. unter anderem wegen Volksverhetzung. Diesmal war er es selbst, der seine Rolle in der CD-Produktion hervorhob: „Lars B. wäre ohne Mirko H. und mich nicht in der Lage gewesen, die erste Auflage so einfach zu verbreiten.“

Im Gerichtsverfahren kam darüber hinaus in Gesprächsprotokollen abgehörter Telefonate zur Sprache, wie der brandenburgische Verfassungsschutz S. darin unterstützte. Der V-Mann-Führer mit dem Decknamen „Dirk Bartok“ habe S. immer wieder Hilfe bei Problemen mit Behörden versichert. Er habe S. angehalten, seine Wohnung von strafrechtlich relevanten Dingen zu „säubern“, was dieser als Warnung vor polizeilichen Ermittlungen verstehen musste. S. soll außerdem einen datenfreien Ersatzcomputer zur Tarnung erhalten haben, um seinen eigenen verstecken zu können. Auf Anraten von „Bartok“ habe S. ein gesondertes Lager für hunderte CDs mit strafbaren Inhalten angelegt. Er hätte seine Geschäfte „niemals in so großem Stil aufgezogen, wenn die Potsdamer mir nicht Straffreiheit zugesagt hätten“, sagte S. vor Gericht aus.

Das Landgericht verurteilte S. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und stellte fest, dass er die Straftaten mit Wissen und Billigung des Verfassungsschutzes verübte. Dass sich der Angeklagte in seinem Handeln gedeckt fühlte, wirkte sich mildernd auf das Strafmaß aus. Darüber hinaus forderte der Vorsitzende Richter eine Aufklärung des Falles durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Brandenburg.

Während S. aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und im Zeugenschutzprogramm untertauchte, eröffnete die Cottbuser Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den VS-Mitarbeiter „Bartok“. Im Juli 2003 soll die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten 5000 Euro Geldstrafe einschließlich eines Schuldeingeständnisses vorgeschlagen haben. Ende 2004 beantragte sie beim Landgericht Cottbus die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Der VS-Mitarbeiter berief sich darauf, in seiner Ausbildung gelernt zu haben, dass V-Leute „szenetypische Straftaten“ verüben dürften. Im Februar 2005 folgte das Gericht dem Antrag.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Es gibt Neonazis auch ohne Verfassungsschutz. Mit Verfassungsschutz werden sie offenbar nicht weniger.

In Bezug auf die Musikproduktionen wurde zuweilen gefragt, wieviele V-Leute es braucht, um eine Neonazi-CD herzustellen. Es ist davon auszugehen, dass der brandenburgische Verfassungsschutz von Toni S. Informationen erhalten hat – soweit er sie gab. Gleichzeitig gestattete der Geheimdienst, dass CDs in tausender Stückzahlen in Umlauf gebracht wurden, die zum Übelsten an Hass- und Gewaltaufrufen gehören, was die Szene bietet.

Ähnlich muss die Rolle des Verfassungsschutzes hinsichtlich der lokalen Situation in Guben eingeschätzt werden. Nicht nur, dass mit S. ein V-Mann verpflichtet wurde, der über Jahre die Neonazi-Szene mit aufgebaut und gestaltet hat. Er fühlte sich durch die Tätigkeit für den Geheimdienst in seinem Tun bestätigt. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang S. über die Gubener Szene Bericht erstattete, aber man kann annehmen, dass der Verfassungsschutz von den lokalen Neonazis wusste. Es liegt auch auf der Hand, dass S.’s verstärkte Aktivitäten mit dem Ladengeschäft und seinen Angeboten stabilisierend und fördernd auf die lokale rechtsextreme Szene gewirkt haben. Und dies in einer Situation, als die Probleme in der Stadt längst offenkundig geworden waren.

Offene Fragen

Die fehlende Aufarbeitung des Falles Toni S. lässt eine Reihe von Fragen über seine Zusammenarbeit mit dem brandenburgischen Verfassungsschutz offen. Bereits 2002 äußerte zum Beispiel das Antifaschistische Infoblatt (AIB) Zweifel am Zeitpunkt der Anwerbung von S. Die Zeitschrift verwies auf widersprüchliche Daten und fand den genannten Grund seiner Mitarbeit – ein Verkehrsdelikt – nicht überzeugend, da S. bereits in den 1990ern in ähnlicher Weise aufgefallen sei. Auch aufgrund des „sehr laxen Verhaltens bei seinen strafrechtlich relevanten Aktivitäten“ hielt das AIB einen anderen Anwerbezeitpunkt nicht für ausgeschlossen.

Aus heutiger Perspektive müssen auch S.’s Kontakte in das Unterstützerumfeld des NSU hinterfragt werden. Aktuell liegt dem NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag eine Liste von 129 Rechtsextremen vor, die zum näheren und weiteren Umfeld der Terrorgruppe gehört haben sollen. Ein mutmaßlicher NSU-Helfer ist Jan W., mit dem Toni S. im Jahr 2000 an der Landser-CD „Ran an den Feind“ arbeitete. Der Chemnitzer soll den Aufenthaltsort von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gekannt haben, nachdem sie 1998 untergetaucht waren. Er soll sich um Unterstützung für das Trio in Form von Geld und Waffen bemüht haben. Es wird vermutet, dass Chemnitzer Neonazis den NSU bis mindestens 2003 gedeckt haben.

Was sagt der persönliche Kontakt von W. und S.? Sie haben zusammen konspirativ Straftaten geplant und begangen. Dabei waren erhebliche Geldsummen im Spiel, das heißt es ging auch um wirtschaftliche Existenzen. Dieses gegenseitige Wissen und die Abhängigkeiten lassen auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen zwei wichtigen Szeneakteuren schließen. Es stellt sich die Frage, wie weit diese Beziehung ging. Welches Wissen teilten die beiden noch? Wusste S. auch vom NSU und seinen Helfern?

2000 war S. wie beschrieben V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Dieser will nach eigenen Angaben bereits im Herbst 1998 durch seinen V-Mann Carsten Sz. („Piato“) erfahren haben, dass W. auf der Suche nach Waffen für die untergetauchten Thüringer Neonazis war. Das wirft die Fragen auf, ob S. zwei Jahre später auch in dieser Hinsicht als Quelle zu W. abgeschöpft wurde und Informationen lieferte, und wenn nicht, warum es unterblieb. Im September 2000 beging der NSU seinen vermutlich ersten Mordanschlag.

Die Informationspolitik des brandenburgischen Verfassungsschutzes zu seinen V-Mann-Affären steht vielfach in Kritik. Zuletzt sprach der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU von einem „verheerenden Bild“ der Geheimdienstarbeit im Fall „Piato“. Eine Recherche des Neuen Deutschlands stellte darüber hinaus die Aussage in Frage, dass Szczepanski die einzige Brandenburger VS-Quelle im NSU-Umfeld gewesen sei.

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Die Nacht des 12./13. Februar 1999 in Guben http://www.re-guben.de/?p=35 http://www.re-guben.de/?p=35#comments Wed, 13 Feb 2013 02:10:21 +0000 http://www.re-guben.de/?p=35 Beim folgenden Text handelt es sich um eine Zusammenfassung der Tatnacht auf der Grundlage einer Studie von Michaela Christ, deren ausführliche Darstellung als PDF verfügbar ist.

Am Abend des 12. Februar 1999, einem Freitag, besuchen die Asylbewerber Issaka K. (aus Sierra Leone) und Khaled B. mit ihrem Freund Farid Guendoul (beide aus Algerien) [1] die Diskothek ‚Dance-Club’ im Gubener Stadtteil Obersprucke. Am gleichen Abend treffen sich auch einige junge Männer in der Wohnung von Ronny P. in einem Hochhaus, welches sich unweit der Diskothek befindet. Sie trinken Bier, hören Musik, unter anderem der Gruppe „Landser”, einer Band, die bei rechtsgerichteten Männern überaus beliebt ist und schauen Videos. Der Film „Romper Stomper“ läuft; er erzählt die Geschichte einer Neonaziclique in Melbourne, die Migrant_innen jagt – und manchmal auch totschlägt. Im Laufe des Abends verlassen einige, darunter Alexander Bode, die Wohnung, um noch in eine Disko außerhalb Gubens zu fahren. Gegen 1 Uhr in der Nacht machen sich die anderen auf, um in die an der Bundesstraße gelegene Diskothek ‚Dance-Club’ zu gehen.

Dance-Club

Der ‚Dance-Club’ hat sich in den Abendstunden gefüllt. Kurz vor Mitternacht sind die Kubaner Julio N. und Leonardo G. mit einem Freund angekommen. Eine Gruppe Vietnamesen, Farid Guendoul, Issaka K, Khaled B., sowie ein Zeitsoldat mit seiner Freundin sind unter den Gästen. Auch drei der jungen Männer, die bei dem Videoabend waren, sind, bekleidet mit Bomberjacken, Springerstiefeln und millimeterkurz geschorenen Haaren, im Club. Sie treffen dort Freunde.

Guben, Dance-Club

Guben, Dance-Club

Gegen halb drei kommt es zwischen ihnen und einigen vietnamesischen Gästen zum Streit. Auslöser ist eine Zigarette. David B. sagt später vor Gericht aus, einer der Vietnamesen hätte ihm eine Zigarette an den Kopf geschnippt.

Der Konflikt schwelt an. Die deutschen Jugendlichen telefonieren Verstärkung herbei; vor der Tür kommt es zu Handgreiflichkeiten zwischen ihnen und den vietnamesischen Männern. Anschließend verweigern die Türsteher der deutschen Clique den erneuten Einlass. Als Julio N. und Leonardo G. den ‚Dance-Club’ verlassen wollen, werden sie vor der Tür von den rechtsgerichteten Jugendlichen bedrängt. Leonardo G. geht zurück in den Club, Julio N. wird von einigen Deutschen beleidigt und zu Boden gestoßen. Etwa zur selben Zeit verlassen auch der Soldat und seine Freundin die Disco. Draußen stehen sie vor einer Gruppe erregter Menschen; Ronny P. schreit: „Sind wir Fidschis, dass wir nicht reindürfen?“ und schlägt dem Soldaten mit der Faust ins Gesicht. Der schlägt zurück, Ronny P.s Lippe platzt auf und fängt an zu bluten.

Kurz darauf bekommt der noch am Boden liegende Julio N. ein Stück Metallschiene zu fassen, rappelt sich auf und schlägt, laut schreiend, dem Nächstbesten, den er als Angreifer identifizieren kann – Ronny P. –, zweimal mit der Schiene auf den Rücken. Die Clique der Deutschen läuft weg. Ronny P. klettert über einen Zaun, fällt hin, prellt sich das Knie und schürft sich die Hände auf. An der nahe gelegenen ARAL-Tankstelle verschwindet er in der Toilette. Steffen H. und David B. treffen an der Tankstelle ein, sie erzählen drei anderen aus ihrer Clique von der Schlägerei mit den Vietnamesen. Sie gehen zusammen zurück zum ‚Dance-Club’. Einer von ihnen, Alexander Bode, ist außer sich vor Wut. Es ist kurz vor drei Uhr, als er die Polizei ruft. Noch während sie auf diese warten, telefonieren sie nach weiteren Freunden.

Die Jugendlichen berichten den eingetroffenen Polizisten von einem Streit mit Vietnamesen und geben an, verletzt worden zu sein. Allerdings gibt es keine sichtbaren Wunden. Das Angebot der Polizisten, Anzeige zu erstatten, schlagen sie aus. Sie müssen sich einem Alkoholtest unterziehen und ihre Ausweise vorzeigen. Alexander Bode ist so aufgebracht, dass er dem Einsatzleiter seinen Ausweis vor die Füße wirft.

Als die Polizisten wegfahren, treffen die herbeitelefonierten Freunde ein. Neun junge Männer machen sich nun auf den Weg in eine Gaststätte, um nach weiteren Mitstreitern zu suchen. Sie finden niemanden. Erneut wollen sie nun versuchen, in den ‚Dance-Club’ „einzureiten“. Obwohl von den neun nur zwei überhaupt an den dortigen Ereignissen beteiligt waren, folgen alle diesem Vorschlag Alexander Bodes. Sie fahren zurück; und scheitern erneut am Türsteher.

Jemand telefoniert mit Ronny P. Der erzählt, er sei „von einem Neger mit einer Machete aufgeschlitzt worden“ und liege verletzt in seiner Wohnung. Mit „Neger“ ist wohl der dunkelhäutige Kubaner Julio N. gemeint, und die Machete scheint das gefundene Stück Metall zu sein. Obwohl niemand Ronny P. gesehen hat oder die Verletzungen bestätigen kann, werden seine Aussagen weiter verbreitet.

Hochhaus

Vier Uhr morgens am 13. Februar geht der 43-Jährige Axel S. zu Fuß nach Hause. Er sieht, wie vor dem Hochhaus drei Autos halten. Mehrere junge Männer steigen aus. Sie grölen Parolen. Zwei von ihnen zeigen den Hitlergruß. Da er jemanden aus der Gruppe kennt, geht er hin und spricht ihn an. Einer der Männer kommt auf ihn zu, stößt ihn an und bedeutet ihm, sich zu „verpissen“. Eine Polizeistreife hält an, zwei Beamte steigen aus. Sie begrüßen die jungen Männer und schicken Axel S. weg. Die Polizisten suchen Ronny P. zusammen mit seinen Freunden in dessen Wohnung auf und begutachten seine Verletzungen. Auch hier will niemand Anzeige erstatten.„Das regeln wir selbst“, sagt einer der jungen Männer. Die Beamten rufen einen Krankenwagen. Ronny P. wird, eskortiert von den Wagen seiner Freunde, ins Krankenhaus gebracht. Diese fahren anschließend weiter durch die Stadt. Unterwegs halten sie an einer Baustelle in der Altstadt an und laden Pflastersteine in die Kofferräume ihrer Autos. Einige hundert Meter später werfen drei der Jugendlichen die Scheiben eines Asia-Ladens ein. Die jungen Männer fahren erneut zur ARAL-Tankstelle, sie treffen auf zwei Bekannte, die sich ihnen anschließen: Elf junge Männer in drei Autos machen sich erneut auf den Weg.

Guben, Hochhaus

Guben, Hochhaus

Bundesstraße

Zu dieser Zeit leert sich der ‚Dance-Club’ allmählich. Farid Guendoul, Issaka K. und Khaled B. müssen zu Fuß zurück ins Flüchtlingsheim gehen. Kurz nach ihnen verlässt Diana G. das Lokal. Auch ihr Heimweg führt an der Bundesstraße entlang. Sie sieht etwa 50 Meter vor sich die drei Männer an der Straße gehen, als mehrere Autos ganz langsam neben ihr her fahren. Aus dem ersten Wagen werden Parolen gerufen. Die Autos bleiben stehen, Alexander B. und Steffen H. steigen aus und laufen hinter Diana G. her. Sie rufen: „Hass, Hass, Hass – Ausländer raus.“ Als sie Diana G. erreichen, schüttet einer der beiden Bier über sie. Anschließend steigen sie wieder in ihre Fahrzeuge. Die junge Frau versteckt sich hinter einen Stromkasten und beobachtet, wie die drei Wagen wenige Meter weiter fahren und dann erneut stehen bleiben.

Guben, Cottbuser Straße

Guben, Cottbuser Straße

In einem der Autos singen die Insassen laut die Musik von Landser mit, als Alexander Bode Farid Guendoul, Issaka K. und Khaled B. auf dem gegenüberliegenden Gehweg ausmacht. Auf Alexander Bodes Kommando „Anhalten, da sind Kanaken“ bremst Daniel R. scharf; auch die nachfolgenden Autos bleiben stehen. Aus dem ersten Wagen springen zwei der Jugendlichen. Sie laufen, schreiend – „Wir haben Euch was mitgebracht: Hass, Hass, Hass“ – auf Farid Guendoul, Issaka K. und Khaled B. zu. Auch aus den nachfolgenden Autos steigen Insassen aus. Die drei Asylbewerber sind stehen geblieben, sie sehen und hören die schreienden Männer auf sich zu kommen, machen kehrt und hasten zurück in Richtung ‚Dance-Club’. Sie winken einem vorbeifahrenden Polizeiwagen, der weiter fährt. Als Khaled B., Farid Guendoul und Issaka K. merken, dass sie keine Chance haben, bis zum ‚Dance-Club’ zu gelangen, machen sie kehrt und rennen.

Die Verfolger hasten zurück zu ihren Autos, steigen ein und rasen los, quer über die Straße und hinter den Flüchtenden her. Nach etwa hundert Metern quietschen die Bremsen erneut. Guendoul, Issaka K. und Khaled B. laufen zwischen den stehenden Wagen durch. Dann trennen sich ihre Wege. Khaled B. stürmt über die kleine Grünfläche, die die Bundesstraße von der Hugo-Jentsch-Straße trennt, auf die dort parkenden Autos zu, Farid Guendoul, gefolgt von Issaka K., rennt direkt auf die Häuser der Hugo-Jentsch-Straße zu.

Hugo-Jentsch-Straße

Die Verfolger stürmen los. Zwei der jungen Männer rennen hinter Farid Guendoul und Issaka K. her, drei hinter Khaled B. Einer – Rene K. – erreicht Khaled B. und versetzt ihm einen Fußtritt. Khaled B. stürzt zu Boden, kann sich aber sofort wieder aufrappeln und läuft weiter. Rene K. kommt wieder an ihn heran und tritt mehrfach mit dem Fuß in Khaled B.s Rücken. B. fällt hin, zwischen zwei Autos. Sein Kopf schlägt gegen eine Stoßstange. Der Algerier hält schützend seine Hände über den Kopf, schreit und jammert: „Ich bin tot, ich bin tot … Die Blut! … Mein Auge ist weg.“ Von hinten wirft einer einen Pflasterstein. Er verfehlt sein Ziel. Khaled B. wird ohnmächtig. Rene K. lässt von seinem Opfer ab. Gemeinsam gehen die Verfolger zurück zu den Autos.

Guben, Hugo-Jentsch-Straße

Guben, Hugo-Jentsch-Straße

Farid Guendoul erreicht die Haustür des Wohnhauses Hugo-Jentsch-Straße 14. Sie ist aus Glas. Er tritt die Scheibe ein und kriecht durch das Loch in den Hausflur des Plattenbaus. Er verletzt sich die Schlagader am Knie, Blut läuft an seinem Bein hinunter. Hinter ihm zwängt sich Issaka K. durch die Öffnung. Sie machen kein Licht, laufen hoch in den ersten Stock, dann noch einen Absatz höher. Sie wagen es nicht, an eine der Türen zu klopfen. Farid Guendoul bittet Issaka K., ein Taxi zu holen, damit sie ins Flüchtlingsheim gelangen. Issaka K. läuft wieder hinunter, lugt durch die Tür und sieht einige der Verfolger im Auto auf der Straße. Er berichtet seinem Freund, was er gesehen hat, bemerkt das Blut und beschließt, erneut nach einem Taxi zu schauen. Als er den Hauseingang verlässt, sieht er ein Taxi kommen und erkennt gleichzeitig eines der Autos, das ihn verfolgt hat.

Toms Bistro

Issaka K. springt in das Taxi und versucht zu erklären, dass sein Freund verletzt ist und er ins Flüchtlingsheim will. Der Taxifahrer Olaf R. fährt los, und sieht im Rückspiegel ein Auto, das ihm folgt. Weil ihm die Situation zu unsicher und zu bedrohlich ist, beschließt Olaf R. nicht zum Flüchtlingsheim, sondern zur nächsten Kneipe, ‚Toms Bistro’, zu fahren. Er hält vor dem Gebäude, das Fahrzeug der Verfolger blieb auf der Straße stehen. Olaf R. begleitet Issaka K. hinein und übergibt ihn der Obhut der dortigen Chefin. Als er mit seinem Wagen den Parkplatz verlässt, stehen 6 Jugendliche an dem Auto, einer von ihnen kommt zum Taxi, schaut hinein und brüllt, dass sie nur nachsehen wollen, ob der Ausländer noch drin sei.

Anschließend fordert die Gruppe von der Gastwirtin die Herausgabe von Issaka K. und versucht, in das Bistro zu gelangen. Die Wirtin verhindert dies mit einem Verweis auf ihre Hunde. Alexander Bode und Denny T. rufen die Polizei.

Diese kommt wenig später mit zwei Fahrzeugen. Die Beamten finden Issaka K. auf einem Stuhl sitzend, seine blutigen Hände im Schoß. Sie legen ihm Handschellen an und führen ihn aus der Gaststätte. Die jungen Männer bedrängen zuerst die Polizisten, dann bilden sie eine Gasse durch die Issaka K. gefesselt zum Polizeiwagen geführt werden kann.

Polizeiwache

Die beiden Polizeifahrzeuge fahren los, gefolgt von den Jugendlichen in ihren Autos. Im ersten Polizeiwagen sitzt K., immer noch in Handschellen. Einsatzleiter W. fährt den zweiten Wagen, unterwegs fordert er Verstärkung an. An einer Kreuzung bei grüner Ampel bleibt W. stehen, um dem ersten Wagen einen Vorsprung zu geben. Aus einem der nachfolgenden Autos der jungen Männer springt Daniel R., trommelt mit den Händen auf das Dach des Polizeifahrzeugs, beschimpft den Einsatzleiter und fordert ihn barsch zum Weiterfahren auf.

W. bleibt noch eine Weile stehen und fährt dann, ohne die Verstärkung abzuwarten, mit der Gruppe im Schlepptau ebenfalls zur Wache. Kurz nachdem Issaka K. dort eingetroffen war, erreichen auch die Verfolger das Gelände. Zwischen ihnen und einem Polizeibeamten kommt es vor dem Zugang zu heftigen Diskussionen. Wenig später versuchen die jungen Männer, über den Zaun auf das Gelände der Polizeiwache zu kommen. Die Beamten geben um 5:20 Uhr zwei Notrufe an den Bundesgrenzschutz ab, in denen es heißt, die Polizeiwache werde belagert, Jugendliche versuchten über den Zaun zu steigen.

Hugo-Jentsch-Straße

Zur gleichen Zeit, um 5:18 Uhr stellt der Notarzt in der Hugo-Jentsch-Str. 14 den Tod Farid Guendouls fest. Vom Aufbruch in der Disko bis zum Tod im Treppenhaus in der Hugo-Jentsch-Straße sind keine 30 Minuten vergangen. Furcht und Panik haben seinen Puls rasen und sein Herz häufiger als gewöhnlich schlagen lassen. Dies führte dazu, dass das Blut noch schneller aus seinem Körper gepumpt wurde. Nachbarn, die von Geräuschen im Treppenhaus geweckt wurden, hatten ihn schließlich gefunden.

Khaled B. erwacht um kurz nach fünf aus seiner Ohnmacht. Er läuft zum ‚Dance-Club’, der Wirt öffnet ihm die Tür. Khaled B. erzählt, er sei überfallen worden und bittet, die Polizei zu rufen.

Guben, Hugo-Jentsch-Straße

Guben, Hugo-Jentsch-Straße

Polizeiwache

Nach etwa 10 Minuten kommen vier bis fünf Beamte des Bundesgrenzschutzes in die Diskothek gestürmt. Khaled B. versucht zu erklären, was passiert ist und dass er nicht weiß, was mit seinen Freunden ist. Man sagt ihm, er solle abwarten und nimmt ihn mit zur Wache. Dort sieht er hinter einer Glasscheibe Issaka K. in Handschellen. Diese werden die Beamten ihm erst gegen Mittag abnehmen. Die beiden Überlebenden wollen sich durch Zeichensprache verständigen, die Polizisten unterbinden es. Khaled B. will eine Aussage machen, aber die Beamten nehmen sie nicht auf und entlassen ihn ohne eine Erklärung. Er geht nach Hause, da Farid Guendoul nicht da ist, fährt er ins Krankenhaus, um dort nach ihm zu fragen und sich untersuchen zu lassen. Das Krankenpersonal erzählt ihm, dass Farid Guendoul gestorben sei. Ihm selbst wird die Behandlung verweigert, weil er keinen Krankenschein vorweisen kann.

Guben

Nach den erfolglosen Versuchen, in die Polizeiwache zu gelangen, fährt einer der Jugendlichen nach Hause. Die anderen zehn fahren zum ‚Drachenstübchen’, einem asiatischen Restaurant, und werfen dort die Scheiben ein. Neue Pflastersteine hatten sie vorher an einer Baustelle besorgt. Danach geht es zu Ronny P. in die Wohnung. Nach kurzer Zeit beschließen fünf der jungen Männer noch einmal in die Hugo-Jentsch-Straße zu fahren, angeblich, weil einer von ihnen seinen Schlüssel verloren hat. Dort werden sie um 5:58 Uhr von der Polizei aufgegriffen und festgenommen. Die anderen sechs Jugendlichen werden im Laufe des Tages verhaftet.

[1] Farid Guendoul kam nach Deutschland, weil er in Algerien wegen Desertion gesucht wurde. Er stirbt im Verlauf der Nacht, deshalb ist sein Name hier nicht anonymisiert. Auch den Namen von Alexander Bode als einem der Täter schreiben wir im Folgenden aus. Er wurde im Zuge des Gerichtsverfahrens vor dem Cottbuser Landgericht als einer der Haupttäter identifiziert. Nach seiner Haftstrafe kehrte er nach Guben zurück. Hier war er nicht nur an zahlreichen Angriffen beteiligt, er kandidierte zudem im September 2008 bei den Kommunalwahlen für die NPD.

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